Ministerbriefe zum Infektionsschutzgesetz
Liebe Schulgemeinschaft,
der niedersächsische Kultusminister, Grant-Henrik Tonne, wendet sich mit Briefen an Eltern, Schülerschaft und Lehrkräfte. Darin stellt er die Regelungen des aktuellen Infektionsschutzgesetzes vor. Die Briefe finden sich unten zum Download. Kurz zusammengefasst:
1) Wer krank ist, bleibt zu Hause!
Wer deutlich erkrankt ist, Fieber, Husten, o.ä. hat, bleibt zu Hause und darf nicht zur Schule kommen.
2) Nicht jeder Schnupfen ist Corona.
Bestehen nur leichte Symptome ohne Fieber, kann die Schule besucht werden. Bitte führt dann vorher aber einen Selbsttest durch. Die Schule stellt weiterhin Selbsttests zur Verfügung.
3) Freitesten nach frühestens fünf Tagen
Wer an Corona erkrankt ist, kann sich frühestens nach fünf Tagen freitesten. Voraussetzung dafür ist, dass die erkrankte Person dann für mindestens 48 Stunden symptomfrei war. Für das Freitesten reicht ein einfacher Selbsttest. Die Eltern bestätigen durch formlose Rückmeldung mit Unterschrift, dass der Test negativ war.
4) Masken- und Tests bleiben freiwillig
Die Schule stellt weiterhin regelmäßig Tests zur Verfügung. Das Testen und das Tragen einer Maske bleiben freiwillig. Im Rahmen dieser Freiwilligkeit bitten wir als Schule bei Erkrankungen (siehe Punkt 2) um einen Test vor dem Schulbesuch.
Ministerbrief an die Eltern (Kurzfassung)