Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes
Mit der Neurregelung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag ergeben sich auch Änderungen für die Schule. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen der Übergangsregelungen zunächst festgesetzt, dass die stufenweisen Lockerungen des Exit-Planes (siehe unte9 bis zum Beginn der Osterferien fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Maskenpflicht auch weiterhin gilt und nicht-geboosterte Schülerinnen und Schüler sich an drei Wochentagen testen müssen. Über die weiteren Änderungen informiert der Kultusminister in verschiedenen Schreiben, die unten verlinkt sind. Für die Zeit nach den Ferien wird nach aktuellem Stand die "Sicherheitswoche" mit täglichen Testungen bestehen bleiben. Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sind aufgerufen, angesichts der aktuellen Infektionszahlen auch nach den Ferien freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Exit-Plan Niedersachsen - Teil I (aktualisiert)
Exit-Plan Niedersachsen - Teil II (aktualisiert)
Brief an die Eltern (Kurzfassung)
Brief an Schülerinnen und Schüler
Poster „Basismaßnahmen zur Hygiene“ (gilt nach den Osterferien)