Erweiterte Testpflicht und Ministerbriefe
Ab Mittwoch, 02.02.2022, gilt eine tägliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Das betrifft auch Schülerinnen und Schüler, die doppelt geimpft oder genesen sind. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur Schülerinnen und Schüler, die eine Boosterimpfung erhalten oder nach vollständiger (doppelter) Impfung eine Durchbruchinfektion durchgemacht haben.
Diesen Schritt und weitere Inhalte zum zweiten Halbjahr erläutert der niedersächsische Kultusminister in den unten folgenden Elternbriefen. Alle von der Testpflicht betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten wie bekannt rechtzeitig ihre Tests und Rückmeldeformulare. Das Rückmeldeformular findet sich wie gewohnt auch hier auf der Homepage zum Download unter "Formulare".
Wenn die Kapazitäten es erlauben, erhalten auch Schülerinnen und Schüler, die nicht der Testpflicht unterliegen, Testkits für freiwillige Tests.
Brief an die Eltern (Kurzfassung)