Handlungsrahmen Präsenzunterricht und Ministerbriefe
Das niedersächsische Kultusministerium hat einen "Handlungsrahmen für Einschränkungen im Präsenzunterricht" veröffentlicht. Darin wird geregelt, wie der schulische Präsenzunterricht auch im Falle stark steigender Infektionszahlen und möglicher Erkrankungen und Quarantänen bei Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften gesichert werden kann.
Grundsätzlich kann die Schulleitung auf Grundlage des Handlungsrahmens entscheiden, wie beim Fehlen von Lehrkräften und/oder Lerngruppen reagiert wird. Dafür wird es zwei Stufen geben. In der ersten Stufe können ab der 7. Jahrgangsstufe Arbeitsgemeinschaften oder Ganztagsangebote gekürzt werden, damit der Fachunterricht gesichert werden kann. Die Ganztagsangebote der Klassen 5 und 6 würden hier auf ein Notbetreuung reduziert. In der zweiten Stufe können einzelne oder mehrere Klassen abwechselnd ins Distanzlernen gehen - Abschlussklassen sind hier jedoch ausgenommen. Für die Klassen 5 und 6 würden hier die Fachunterrichte "eingekürzt", damit eine Notbetreuung gesichert ist.
Derzeit sind diese Maßnahmen an der Edewechter Oberschule nicht notwendig. Es ist jedoch ein Anliegen der Schule frühzeitig über diese Möglichkeiten zu informieren. Sollte eine Stufe des Handlungsrahmens notwendig werden, erhalten alle betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Lehrkräfte umgehend Nachricht über E-Mail und über die Schulhomepage.
Der Handlungsrahmen findet sich in den Links unter diesem Text, gleiches gilt für die Ministerbriefe.
Handlungsrahmen Präsenzunterricht
Brief an die Eltern (Kurzfassung)