Rundverfügung 31/2021
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück hat eine neue Rundverfügung herausgegeben. Darin sind die aktuellen Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb in Bezug auf Schutzmaßnahmen gegen eine Verbreitung des Corona-Virus festgelegt.
Neu darin geregelt sind unter anderem:
1) Ab dem 10.01.2022 müssen alle Schülerinnen und Schüler und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter medizinische Masken (mindestens OP-Maske) tragen.
2) Vom 10.01.2022 bis zum 15.01.2022 müssen sich ungeimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler täglich auf das Corona-Virus testen. Im Rahmen möglicher ABIT-Testungen gilt die Testverpflichtung auch für Geimpfte und Genesene. Für die Rückmeldung notwendige Antwortbögen finden sich hier auf der Homepage unter "Formulare".
3) Externe Besucher unterliegen der 2G+-Regelung, diese gilt nicht für Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben oder nach einer doppelten Impfung genesen sind.
4) Schulfahrten und Veranstaltungen finden derzeit nicht statt.
Die weiteren Änderungen und aktuell geltenden Regelungen sind der Rundverfügung zu entnehmen, die unter dem folgenden Link zu finden ist.
Rundverfügung 31/2021 des RLSB