Corona-Regelungen um die Weihnachtszeit
Das niedersächsische Kultusministerium hat einige Neuregelungen für die kommenden Wochen getroffen. Diese betreffen die Präsenzpflicht in den drei Tagen vor den Weihnachtsferien, die Testungen nach den Weihnachtsferien und die Maskenpflicht.
Weihnachtsferien und Präsenzpflicht: Die Weihnachtsferien werden nicht verlängert oder vorgezogen. In den drei Tagen vor den Weihnachtsferien wird die Präsenzpflicht jedoch aufgehoben. Auf einfache Erklärung (Formular siehe unten und unter dem Menüfeld "Formulare") können Schülerinnen und Schüler für den 20.12., 21.12. und den 22.12.2021 durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzpflicht befreit werden. Es gilt zu beachten, dass in diesem Zeitraum kein Hybridunterricht oder Homeschooling angeboten wird und die Befreiung von der Präsenzpflicht nur für alle drei Tage insgesamt erfolgen kann. Klassenarbeiten finden in diesem Zeitraum grundsätzlich nicht statt. Eine Befreiung für einzelne Tage ist nicht möglich. Sollte die Befreiung gewünscht sein, ist das entsprechende Formular umgehend an die Klassenlehrkraft abzugeben.
Testpflicht: Unmittelbar nach den Weihnachtsferien (ab 10.01.2022) gibt es eine Sicherheitswoche. Hier müssen sich Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, täglich vor Schulbeginn testen. Nur mit negativen Testergebnis ist ein Schulbesuch möglich. Das schulische Formular zur Rückmeldung der Tests hatte diese zu erwartende Regelung schon mit aufgenommen. Sollte das Formular verloren sein, kann es hier auf der Homepage unter "Formulare" heruntergeladen werden.
OP-Masken: Ab dem 10.01.2022 sind medizinische Masken verpflichtend. Auch für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bisher Stoffmasken tragen durften, gilt dann die Pflicht, mindestens eine OP-Maske zu tragen. Das Land Niedersachsen empfiehlt, auch schon jetzt vor den Ferien diese OP-Masken zu tragen.
Brief an die Eltern (Kurzfassung)
Antragsformular “Befreiung von der Präsenzpflicht” (Vorweihnachtszeit)