Rundverfügung 30/2021
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) hat eine neue Rundverfügung (30/2021) herausgegeben, welche die gestern in den Ministerbriefen mitgeteilten Regelungen festlegt. Neu in dieser Verfügung ist die Möglichkeit für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler, sich auf Wunsch freiwillig zu testen. Die Klassenlehrkräfte werden eine entsprechende Abfrage durchführen. Freiwillige Testungen bei Geimpften oder Genesenen sollen anlassbezogen, d.h. bei Symptomen erfolgen. Daher wird maximal ein Test pro Woche ausgegeben.