Hinweise zu Quarantäne
Uns erreichten heute wiederholt Anrufe, ob Geschwisterkinder unsere Schule besuchen dürfen, wenn ein anderes Geschwisterkind oder ein Elternteil wegen eines Corona-Kontakts in Quarantäne müssen. Dazu bitte ich um Beachtung der folgenden Hinweise:
Kontaktpersonen: Werden Sie oder eines Ihrer Kinder, das nicht an unserer Schule beschult wird, vom Gesundheitsamt wegen eines Kontaktes zu einer infizierten Person in Quarantäne gesetzt und sind selbst nicht infiziert/erkrankt, kann die Schülerin/der Schüler unserer Schule in der Regel weiterhin die Schule besuchen.
Infektion: Sind Sie oder eines Ihrer Kinder, das nicht an unserer Schule beschult wird, in Quarantäne, weil eine COVID-Erkrankung festgestellt wurde, darf die Schülerin/der Schüler unserer Schule in der Regel nicht am Unterricht teilnehmen. Ausnahmen können bestehen, wenn ein vollständiger Impfschutz besteht.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die mündliche/schriftliche Quarantäneverfügung des Gesundheitsamtes von Bedeutung ist. Hier wird aufgeführt, wer in Quarantäne muss und für welchen Zeitraum die Quarantäne gilt. Die Schule kann keine Auskünfte über Quarantäneverordnungen des Gesundheitsamtes geben. Bei Fragen zu Quarantäneverfügungen o.ä. wenden Sie sich bitte an den in der Verfügung genannten Ansprechpartner des Gesundheitsamtes.
Unten auf dieser Seite finden Sie einen Link zum Coronavirus-Infoportal des Landkreises Ammerland mit Kontaktmöglichkeiten zum Gesundheitsamt. Zudem finden Sie einen Mailkontakt bei schulischen Fragen rund um Corona. Zu den Geschäftszeiten sind wir selbstverständlich auch telefonisch unter 04405-4350 erreichbar.
Coronavirus-Infoportal des Landkreises Ammerland
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