Maskenpflicht im Freien
Ab Montag, 21.06.2021, entfällt die Maskenpflicht im Freien. Das bedeutet, dass die Masken in der Schule nur noch im Gebäude bis zur Einnahme des Sitzplatzes getragen werden müssen. Am Sitzplatz selbst und auf dem Schulhof muss keine Maske getragen werden. Die weiteren Regelungen (z.B. Testpflicht, Kohorten, Handhygiene, Schulbesuchsverbot bei Erkrankung) bleiben bestehen.