Mundschutzpflicht (Neuregelungen)
Am 01.06.2021 hat das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) eine neue Rundverfügung (Nr. 20/2021, siehe unten) veröffentlicht. Darin werden die Schutzmaßnahmen vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus für den Schulbereich definiert.
Relevanteste Änderung:
Liegt die Inzidenz in einem Landkreis unter 35, so gilt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase nach Einnahme des Sitzplatzes nicht mehr. Das bedeutet: Innerhalb des Klassenverbandes nach Einnahme des Sitzplatzes darf der Mundschutz abgenommen werden. Steht die Schülerin/der Schüler auf, so ist die Mund-Nasen-Bedeckung wieder aufzusetzen. In allen anderen Bereichen der Schule gilt die Mundschutzpflicht weiterhin.
Bei einer Inzidenz über 35 gilt die Mundschutzpflicht auch am Sitzplatz.
Die Inzidenz des Landkreises Ammerland beträgt heute 18,4 (Stand: 02.06.2021, Quelle: RKI). Somit gilt die Mundschutzpflicht am Sitzplatz nicht mehr. Wir empfehlen jedoch deutlich, dass der Mundschutz freiwillig auch weiterhin am Sitzplatz getragen wird. Sollte es zu einer Überschreitung der Inzidenz von 35 kommen, werden wir hier auf unserer Homepage umgehend darüber informieren.