Informationen Masken
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wie ich Euch und Ihnen mitgeteilt habe, gilt im Szenario B seit dieser Woche eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase ("Maskenpflicht") auch im Unterricht. Mich haben seither einige Fragen erreicht, ob hier FFP2-Masken vorgeschrieben sind. Daher kurz zur Erläuterung:
Das Land Niedersachsen spricht in seinem Erlass und den Verordnungen (u.a. §13 Abs. 1 Satz 9 der Nds. Corona-Verordnung) von der "Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz" zu tragen, führt dies aber nicht genauer aus. Wichtig ist, dass eine "Barrierewirkung" besteht. Es besteht demnach also keine Pflicht, dass Schülerinnen und Schüler ausschließlich FFP2-Masken tragen.
Wir empfehlen, medizinische Schutzmasken ("OP-Masken") zu tragen. Unabhängig von der Maskenwahl muss jedoch mindestens eine zusätzliche Wechselmaske mitgeführt werden, um einen regelmäßigen Austausch dieser zu gewährleisten. Wenn die Masken z.B. zur Verpflegung draußen abgenommen werden, ist auf die Einhaltung eines ausreichend großen Sicherheitsabstandes zu achten.
Die übrigen Regelungen des Rahmenhygieneplanes 4.2, z.B. das gründliche Waschen der Hände vor dem Unterricht, das Abstandhalten, die in unseren Ausführungen definierten Pausenbereiche und das Verbot, bei Krankheitssymptomen (Atemwegserkrankungen) in die Schule zu kommen, bleiben weiterhin bestehen. Alle Regelungen können nochmals hier:
https://www.mk.niedersachsen.de/download/161260/Rahmen-Hygieneplan_Schulen_4.2_vom_08.01.2021.pdf eingesehen werden.
Herzliche Grüße
Peter Röben