Eltern- und Schülervertretung


Herzlich willkommen,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wir wollen die Gelegenheit nutzen, Ihnen unsere Mitwirkung in der Schule in aller Kürze vorzustellen.

Elternmitwirkung

Elternvertretungen sind unabhängige, von den Eltern selbst gewählte oder gebildete Organe. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die Organe der Elternmitwirkung sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des niedersächsischen Schulgesetzes (NSchulG) von allen am Schulleben Beteiligten und den Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen. Die Elternvertretung ist in ihren Entscheidungen gegenüber der Elternschaft der Schule verpflichtet. Sie sind bei der Ausübung ihrer Rechte frei von Weisungen durch Schule, Schulaufsichtsbehörden und sonstige Behörden. Die Rechtsgrundlage der Elternmitwirkung bildet das NSchulG.

Organe der Elternmitwirkung

Die Organe der Elternmitwirkung sind der Klassenelternrat, Klassenelternvertretung, der Schulelternrat und der Vorsitzende des Schulelternrats. Überregionale Organe sind der Kreiselternrat/Stadtelternrat (KER/SER) und der Landeselternrat (LER).

Aufgaben und Rechte der Elternvertreter an der Schule

In der Klassenelternversammlung werden Informationen und Meinungen über alle schulischen Angelegenheiten (Unterrichts- und Erziehungsarbeit) ausgetauscht. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrern hat die Klassenelternvertretung die Aufgabe zu vermitteln. Die Klassenelternvertretung hat ein Informationsrecht gegenüber dem Klassenlehrer – der Elternrat ein Auskunfts- und Beschwerderecht gegenüber der Schulleitung.

Der Elternrat

Der Elternrat hat eine Berichtspflicht gegenüber den Klassenelternvertretungen, nimmt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden wahr, ihm ist vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wählt aus seiner Mitte einen Vorsitz und dessen Stellvertretung  (Quelle: Landesschulelternrat; August 2018).

Allgemeines

Es gibt viele Themenbereiche, die eine Schule im Rahmen ihrer gesetzlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Verpflichtungen aufgreifen muss, um sich auch ständig zu verbessern. Über einen aktuellen Teil dieser Themen können Sie sich z. B. Informationen unter dem Schlagwort "Bildung Niedersachsen" im Internet einholen. Wer Interesse hat, sein Wissen über spezifische Themen zu vertiefen, darf gerne unserer Empfehlung folgen:

Grundsätzlich wäre noch zu sagen, dass Schulen mit einer hohen Elternmitwirkung erfolgreicher sind:

Was Eltern wollen (2015);Qualitätsmerkmale schulischer Elternarbeit (2013) , beide Studien  von der Vodafone Stiftung.

Wir hoffen, Ihr Interesse wecken zu können und würden uns freuen, Sie als neues Mitglied im Schulelternrat begrüßen zu dürfen. Wenn Sie nicht so weit gehen möchten, bleiben Sie aufmerksam.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Bei Fragen, Wünschen oder Anliegen können Sie uns folgendermaßen erreichen:

Vorsitzende: Andrea Braue–Höstje

Stellvertreterin: Claudia Röben

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Schülervertretung der Edewechter Oberschule

Alle Klassensprecher/innen und deren Vertreter/in gehören zum Schülerrat. Dieser Schülerrat wählt zu Beginn des Schuljahres seine Vertreter/innen für:

- den Schulvorstand

- die Gesamtkonferenz

- Gemeinde- und Kreisschülerrat

- Fachkonferenzen

Außerdem werden Schülersprecher/in und Vertreter/in gewählt. Alle Konferenzvertreter bilden die Schülervertretung, die sich regelmäßig trifft, um Aktionen zu planen und sich um die Belange der Schülerschaft zu kümmern. Meistens vereinbaren wir eine große Pause als wöchentlichen Treffpunkt. Es gibt auch einen SV-Beratungslehrer, das ist zur Zeit Herr Ranft.

Bei Fragen, Wünschen oder Anliegen könnt ihr uns folgendermaßen erreichen:
Aktueller Schülersprecher: Christian Roslak 
Vertreter: Alladin Jochims

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